Allgeimeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der AGB
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des über des Internet der Bellshare GmbH, Mittelweg 19, 20148 Hamburg (nachfolgend: „Bellshare“) unter dem Namen „bellshare“ angebotenen Telefondienstes und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend: „Telefondienst“)
1.2 Bellshare ist mit einer Nutzung des Telefondienstes durch den Kunden nur bei Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Kunde erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Anmeldung bzw. Inanspruchnahme des Telefondienstes von Bellshare an.
1.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Kunde hat Änderungen seines Namens, seiner Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift Bellshare unverzüglich mitzuteilen.
2. Leistungsumfang
2.1 Bellshare ermöglicht Kunden über das Internet zu telefonieren. Bellshare betreibt zu diesem Zweck einen Internetauftritt unter der URL www.bellshare.de sowie die zur Erbringung des Telefondienstes nötigen technischen Einrichtungen.
2.2 Die von Bellshare angebote Leistung besteht aus der Weiterleitung eines Telefongespräches von einem von Bellshare gemieteten Teilnehmernetzanschluss über das Internet an den Kunden. Bellshare stellt keinen Teilnehmernetzanschluss bereit. Bellshare behält an den Rufnummern das Eigentumsrecht. Eine Zuteilung von Rufnummern an den Kunden erfolgt nicht.
2.3 Soweit Bellshare kostenlose Dienste anbietet, hat der Kunde auf deren Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Bellshare kann solche bisher kostenfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit ändern, einstellen oder kostenpflichtig anbieten. Für den Kunden ergibt sich hieraus kein Erstattungs-, Minderungs-, oder Schadensersatzanspruch.
2.4 Der genaue Umfang der Leistungen des von Bellshare angebotenen Telefondienstes ist jederzeit unter www.bellshare.de abrufbar. Bellshare ist berechtigt, einzelne Dienste jederzeit einzustellen oder zu verändern.
2.5. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, der Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen entbinden Bellshare während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistung. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
2.6. Termine und Fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Bellshare verbindlich und nur, wenn der Kunde alle Mitwirkungshandlungen erfüllt und alle technischen Voraussetzungen rechtzeitig getroffen hat.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Telefondienst von Bellshare nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Patentrechte, etc.) zu verletzen, keine Dienste von Bellshare zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten.
3.3 Dem Kunden ist weiterhin untersagt, in fremde EDV-Systeme oder Teile hiervon einzudringen („Hacken“) sowie unaufgefordert unerwünschte Daten in größeren Mengen oder an einen größeren Personenkreis zu versenden („Spamming“).;
3.4 Im Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die vorstehenden Verpflichtungen 3.2 und 3.3 ist Bellshare berechtigt, sämtliche Materialien und Daten, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu entfernen sowie den Anschluss zu sperren, um Rechtsverletzungen zu verhindern.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, Bellshare von sämtlichen Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Benutzung des Telefondienstes durch den Kunden gegen Bellshare geltend gemacht werden, freizustellen sowie sämtliche Bellshare dadurch entstehenden Kosten (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) zu ersetzen.
3.6 Verstößt der Kunde gegen die in Ziff. 3.1. bis 3.5. genannten Pflichten, ist Bellshare nach erfolgloser Abmahnung berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.
3.7 Bellshare behält sich das Recht vor, den Dienst des Kunden ohne vorige Ankündigung abzuschalten, sofern erhebliche Störungen am Bellshare Netzwerk drohen.
3.8 Bellshare ist bestrebt, den Kunden eine reibungslose Funktionsfähigkeit der angebotenen Dienste zu gewährleisten. Zu diesem Zweck akzeptiert der Kunde Wartungsfenster, in denen es möglicherweise zu zeitweiligen Einschränkungen des Telefondienstes kommen kann.
4. Datenschutz
4.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Daten wie Verbindungs- und Entgeltdaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsleistungen erbringen (TDSV), gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.
5. Vergütung
5.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den auf der Webseite www.bellshare.de abrufbaren Angebotspreisen.
5.2 Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so ist Bellshare berechtigt den gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Bellshare ausdrücklich vorbehalten.
5.3 Bellshare ist berechtigt, die Preise jederzeit nach Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu ändern. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen fortgesetzt. Bei rechtzeitigem Widerspricht des Kunden, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.
5.4 Bellshare ist im Verzugsfall berechtigt, die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
5.5 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Bellshare an Dritte ist ausgeschlossen.
5.6 Zur Aufrechnungen oder der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Teilnehmer nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Bellshare schriftlich anerkannt worden ist.
5.7 Bellshare kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattliche Versicherung läuft, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder eine vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde.
5.8. Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet Bellshare EUR 9,60 pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
6. Haftung
6.1 Bellshare haftet für etwaige dem Kunden entstehende Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.2 Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet Bellshare nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Bellshare auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
6.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bellshare nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorlag. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.5 Bellshare haftet nicht für Fälle höherer Gewalt und/oder sonstiger von ihr nicht verschuldeter Umstände.
6.6 Bellshare haftet für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von
Euro 1.000,00 je Kunden. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von Bellshare auf Euro 100.000,00 jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Regelungen zur Vertragslaufzeit und Kündigung: soweit nicht anders vereinbart zum Monatsende.
7.2 Eine Auszahlung von Guthaben ist ausgeschlossen, es sei denn, bellshare oder der Kunde hat das Kundenverhältnis aus einem nicht vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt. In diesem Fall erhebt bellshare eine Aufwandspauschale von EUR 5,-
8. Flatrate
8.1 Soweit der Kunde eine Telefon-Flatrate gebucht hat, wird der Kunde diese maßvoll und nur zum Aufbau von direkten Sprach- und Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern nutzen.
8.2 Die Flatrate berechtigt den Teilnehmer, sofern nicht anders vereinbart, maximal 2 gleichzeitige Telefongespräche mit bellshare zu den vereinbarten Destinationen zu führen. Ausgeschlossen sind Gespräche zu Sonderrufnummern und Mobilfunknetzen, sowie zu anderen Destinationen, sofern nicht anders vereinbart. Diese, sowie Gespräche ab dem dritten gleichzeitigen Telefongespräch, werden zu den gültigen bellshare Tarifen bzw. ggf. weiterer vorhandener Volumentarifen des Kunden, abgerechnet.
8.3 Ferner verplfichtet sich der Kunde, die Telefon-Flatrate nicht missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere wird er keine Verbindungen herstellen, um Dritten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen (z.B. durch das Weiterleiten von Anrufen) oder um diese an Dritte weiterzuveräußern oder um hierfür sonst wie eine Gegenleistung zu erzielen (z.B. durch den Anruf von Werbehotlines). Der Kunde verpflichtet sich insoweit auch, die Telefon-Flatrate weder geschäftlich, noch teilgeschäftlich zu nutzen und nicht für Massenkommunikation wie z.B. Fax Broadcast, Call Center oder Tele-Marketing-Aktionen einzusetzen. Ebenso ausgeschlossen sind Gespräche zu Rufnummern, welche eine Vergütung an den Kunden oder Dritte ausschütten ("aufloopen"). Die Benutzung von Party-Lines, Voice-Chats, öffentlicher Telefonkonferenzen und vergleichbarer Angebote ist ebenso untersagt wie die Schaltung von dauerhaften Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktionen.
8.4 Im Falle einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung ist bellshare berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen, sowie die Entgelte für die angefallenen Verbindungen zu berechnen. Weiterhin ist bellshare berechtigt, von dem Kunden für die Berechnung der Verbindungen eine Schadenspauschale in Höhe von 100,00 Euro zu verlangen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von bellshare bleiben unberührt.
9. Änderungen und Ergänzungen
9.1 Bellshare kann Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedinungen gegenüber dem Kunden durch Veröffentlichung der veränderten allgemeinen Geschäftsbedinungen auf der Webseite www.bellshare.de vornehmen.
9.2 Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß dem vorstehenden Absatz zu Ungunsten des Kunden verändert werden, kann der Kunde den Vertrag mit Bellshare mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bellshare wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht in der Änderungsmitteilung hinweisen. Das Kündigungsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über das Kündigungsrecht hiervon Gebrauch macht.
10. Schlußbestimmungen
10.1 Die Angestellten von Bellshare sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedinungen hinaus gehen. Solche Änderungen sind nur dann bindend, wenn Bellshare diese schriftlich bestätigt hat.
10.2 Die Nutzung des Telefondienstes von Bellshare unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß der Regeln zum internationalen Privatrecht. Soweit der Teilnehmer Kaufmann ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland im Sinne der §§ 13 ff. ZPO hat, ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen Hamburg.
10.3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine neue zu ersetzen, die ihr im Regelungsgehalt möglichst nahe kommt.
Bellshare GmbH, Hamburg, den 8. Juni 2006
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